HOME » Lösungen und Services » Cleaning in Place (CIP) » Chlordioxid » Von der Molkerei bis zur Exportzertifizierung: Rechtssicherheit mit Chlordioxid
In sensiblen Produktionsbereichen wie der Milch- und Fleischverarbeitung ist Hygiene ein verbindlicher Rechts- und Qualitätsaspekt. Wenn zu wenige Maßnahmen getroffen wurden oder Maßnahmen, die nicht den geltenden Vorschriften entsprechen, kann dies gravierende Folgen haben – von der Aberkennung von Zertifikaten über Produktionsstopps bis hin zu Importverboten in wichtigen Absatzmärkten.

Wer in diesem Umfeld arbeitet, weiß: Es reicht nicht aus, ein wirksames Desinfektionsmittel einzusetzen. Entscheidend ist, dass dieses Mittel rechtlich zulässig ist, in bestehende Qualitätssysteme passt und sich lückenlos dokumentieren lässt. Hier kommt Chlordioxid ins Spiel – ein Wirkstoff, der nicht nur technisch überzeugt, sondern auch auf soliden gesetzlichen Grundlagen steht.
In den vergangenen Jahren ist die Bedeutung rechtssicherer Hygienelösungen stark gestiegen. Einerseits, weil der globale Handel immer stärker vernetzt ist und Produktionsstandards weltweit überprüft werden. Andererseits, weil Verbraucher, Handel und Behörden immer sensibler auf Lebensmittelsicherheit reagieren. Für Unternehmen heißt das: Hygieneprozesse müssen so gestaltet sein, dass sie jederzeit Audits und Exportprüfungen bestehen können.
Chlordioxid erfüllt diese Anforderung in besonderem Maße. Es ist in zahlreichen regulatorischen Kontexten zugelassen, lässt sich präzise dosieren und bietet eine hohe Prozesssicherheit. Damit wird es für viele Betriebe nicht nur zu einem Hygieneaspekt, sondern zu einem strategischen Baustein der Rechtssicherheit.
In Deutschland spielt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) eine Schlüsselrolle bei der Beurteilung, ob ein Wirkstoff im Lebensmittelumfeld eingesetzt werden darf. Denn Wasser – ob als Zutat, als Reinigungsmedium oder als technisches Betriebsmittel – steht in direktem oder indirektem Kontakt mit dem Produkt. Die gesetzlichen Anforderungen an dieses Wasser sind deshalb besonders streng.
Chlordioxid ist in der TrinkwV ausdrücklich als zulässiger Desinfektionswirkstoff aufgeführt. Das bedeutet: Es darf zur Aufbereitung von Trinkwasser eingesetzt werden, solange die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden. Diese rechtliche Anerkennung ist ein wichtiger Vorteil gegenüber anderen Desinfektionsmitteln, die im Trinkwasserbereich keine Zulassung haben und daher in sensiblen Produktionsschritten nicht verwendet werden dürfen.

Die TrinkwV legt aber nicht nur fest, DASS Chlordioxid eingesetzt werden darf, sondern auch WIE: Konzentrationen müssen exakt eingehalten werden und der Einsatz ist so zu gestalten, dass weder Geruch noch Geschmack des Wassers beeinträchtigt werden. Diese Vorgaben sind verbindlich – und ihre Einhaltung ist regelmäßig nachzuweisen, etwa durch Laboranalysen oder automatische Überwachungssysteme.
Gerade für Molkereien und fleischverarbeitende Betriebe hat diese klare Rechtslage große Vorteile. Wer beispielsweise Prozesswasser mit Chlordioxid behandelt, kann sicherstellen, dass die Maßnahme sowohl hygienisch wirksam als auch behördlich abgesichert ist. Das reduziert das Risiko, dass Auditoren oder Kontrollbehörden den Einsatz beanstanden.
Hinzu kommt: Die Trinkwasserzulassung erleichtert es, Chlordioxid in HACCP-Konzepte zu integrieren. Da der Wirkstoff als sicher für den Trinkwasserbereich eingestuft ist, kann er in allen Hygieneschritten eingesetzt werden, bei denen Wasser direkten Lebensmittelkontakt hat – vom Spülen von Anlagen über die CIP-Reinigung bis hin zur Behandlung von Kühl- und Waschwasser.
Wer in der Lebensmittelindustrie mit Desinfektionsmitteln arbeitet, muss sich nicht nur an nationale Vorgaben halten, sondern auch an europäische Regelwerke. Eine zentrale Rolle spielt hierbei die Biozid-Verordnung (EU Nr. 528/2012). Sie regelt, welche Wirkstoffe in welchen Anwendungsbereichen eingesetzt werden dürfen, und stellt sicher, dass diese Stoffe nachweislich wirksam, gesundheitlich unbedenklich und umweltverträglich sind.
Chlordioxid ist unter dieser Verordnung für mehrere Produktarten zugelassen – insbesondere PT 2 (Desinfektionsmittel für den Bereich des privaten und öffentlichen Gesundheitswesens), PT 4 (Desinfektionsmittel für den Lebensmittel- und Futtermittelbereich) und PT 5 (Trinkwasseraufbereitung). Diese Einordnung ist für Molkereien und fleischverarbeitende Betriebe von zentraler Bedeutung, denn sie deckt alle wesentlichen Hygienebereiche ab: von der Flächendesinfektion über die Reinigung von Anlagen bis hin zur Wasserbehandlung.

In der modernen Lebensmittelindustrie ist Hygiene kein isolierter Arbeitsbereich mehr. Sie ist integraler Bestandteil von HACCP-Konzepten (Hazard Analysis and Critical Control Points), die gesetzlich vorgeschrieben sind und im Rahmen von Zertifizierungen und Audits genau überprüft werden.
Die Integration von Chlordioxid in ein HACCP-System ist vergleichsweise unkompliziert, weil der Wirkstoff in sensiblen Bereichen wie Trinkwasser oder offenen Produktlinien zugelassen ist. Er kann in mehreren kritischen Kontrollpunkten eingesetzt werden – etwa bei der CIP-Reinigung, der Flächendesinfektion oder der Wasseraufbereitung. Das erleichtert es, ein konsistentes, durchgängiges Hygienekonzept zu gestalten, ohne ständig zwischen verschiedenen Mitteln wechseln zu müssen.
Darüber hinaus lassen sich mit modernen Dosiersystemen die eingesetzten Mengen und Konzentrationen automatisiert erfassen. Diese Werte sind ein wichtiger Bestandteil der HACCP-Dokumentation, da sie belegen, dass Hygienemaßnahmen korrekt durchgeführt und Grenzwerte eingehalten wurden.
In Audits zählt nicht nur, dass ein Betrieb sauber ist – er muss auch nachweisen können, dass alle Maßnahmen den Vorgaben entsprochen haben. Bei Chlordioxid ist dies durch digitale Monitoring-Systeme besonders einfach umsetzbar. Diese Systeme erfassen in Echtzeit die Konzentrationen, dokumentieren alle relevanten Werte und können sogar Alarme auslösen, wenn Abweichungen auftreten.
Die lückenlose Rückverfolgbarkeit gibt nicht nur Auditoren Sicherheit, sondern auch den Betrieben selbst. Sie können jederzeit auf belastbare Daten zugreifen, um interne Kontrollen zu unterstützen, Kundenanfragen zu beantworten oder bei Behördenprüfungen sofort aussagefähig zu sein.
Viele Betriebe der Milch- und Fleischindustrie arbeiten nach internationalen Standards wie IFS, BRC, FSSC 22000 oder dem QS-System. Diese Standards fordern detaillierte Nachweise über alle Hygieneschritte.

Für Unternehmen der Milch- und Fleischindustrie ist die Einhaltung nationaler Vorgaben nur ein Teil der Aufgabe. Spätestens dann, wenn Produkte exportiert werden, greifen internationale Vorschriften, die teilweise strenger sind als die heimischen. Ein Desinfektionsmittel, das global anerkannt ist, verschafft einen entscheidenden Vorteil – nicht nur im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften, sondern auch bei der Akzeptanz durch Handelspartner.
Chlordioxid erfüllt diese Anforderungen in besonderem Maße. Es ist nicht nur in der deutschen Trinkwasserverordnung und unter der EU-Biozid-Verordnung geregelt, sondern wird auch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der US-Umweltschutzbehörde (EPA) und im Rahmen des Codex Alimentarius als sicherer und wirksamer Wirkstoff geführt. Diese internationalen Referenzen sind für exportorientierte Betriebe von großem Wert, da sie belegen, dass der Einsatz von Chlordioxid auf wissenschaftlich geprüften und behördlich akzeptierten Grundlagen beruht. Gleichwohl gilt: Im Einzelfall ist stets zu prüfen, welche nationalen oder branchenspezifischen Detailregelungen Anwendung finden – in der Praxis stellt dies jedoch in den meisten Fällen keine große Hürde dar.
Für viele Importländer ist die Frage der Wirkstoffzulassung ein entscheidendes Kriterium, um Waren überhaupt in den Markt zu lassen. Mit Chlordioxid können Sie als Hersteller belegen, dass Sie einen weltweit anerkannten Standard einhalten – und damit nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen, sondern auch das Vertrauen von Kunden und Behörden im Ausland gewinnen. In einem globalisierten Markt, in dem Zertifikate, Audits und Behördenkontrollen grenzüberschreitend durchgeführt werden, ist dies ein klarer Wettbewerbsvorteil.

Rechtssicherheit in der Prozesshygiene bedeutet nicht nur, den richtigen Wirkstoff zu wählen, sondern auch, ihn korrekt und nachvollziehbar anzuwenden. Moderne Dosier- und Überwachungssysteme spielen dabei eine Schlüsselrolle. Sie sorgen nicht nur für eine exakte Konzentration von Chlordioxid, sondern dokumentieren jeden Schritt – ein unschätzbarer Vorteil bei Audits oder behördlichen Prüfungen.
Technische Systeme zur Vor-Ort-Erzeugung von Chlordioxid – meist im Zwei-Komponenten-Verfahren – ermöglichen eine gleichbleibend hohe Qualität der Lösung. Integrierte Messsensoren überwachen dabei permanent die Wirkstoffkonzentration und passen die Dosierung automatisch an, um Grenzwerte einzuhalten. Das minimiert nicht nur das Risiko von Unter- oder Überdosierungen, sondern stellt auch sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Konzentration und Nebenprodukte erfüllt werden.
In Zeiten, in denen Auditoren nicht nur Ergebnisse, sondern auch Prozesse sehen wollen, ist die digitale Protokollierung ein unschlagbarer Vorteil. Moderne Systeme erfassen alle relevanten Parameter – von der eingesetzten Menge bis zu den erreichten Konzentrationswerten – automatisch und speichern sie in detaillierten Protokollen. Diese können jederzeit exportiert und bei Bedarf vorgelegt werden, ohne dass aufwändige manuelle Aufzeichnungen nötig sind.
Gerade bei wiederkehrenden Kontrollen durch QS-Systeme, IFS- oder BRC-Audits verschafft diese lückenlose Dokumentation Sicherheit. Sie müssen nicht aufwendig nachweisen, dass Vorschriften eingehalten wurden – die Daten sprechen für sich.
Ein weiterer Aspekt der Rechtssicherheit betrifft die Kontrolle von Nebenprodukten wie Chlorit und Chlorat. Diese Stoffe entstehen bei der Anwendung von Chlordioxid in geringen Mengen und sind gesetzlich limitiert. Moderne Messsysteme können auch diese Werte kontinuierlich überwachen und alarmieren, sobald sie sich einem Grenzwert nähern. So wird das Risiko, durch unerwartete Abweichungen in regulatorische Schwierigkeiten zu geraten, erheblich reduziert.
Die Anforderungen an Hygiene in der Lebensmittelindustrie steigen kontinuierlich – nicht nur in Bezug auf Wirksamkeit, sondern auch bezüglich Nachweisbarkeit und rechtliche Absicherung. Chlordioxid ist in Deutschland, der EU und vielen weiteren Ländern zugelassen, wird von maßgeblichen internationalen Institutionen anerkannt und lässt sich technisch so einsetzen, dass die Einhaltung aller Vorgaben jederzeit überprüfbar ist.
Für Betriebe mit hohen Qualitäts- und Exportzielen ist dies ein doppelter Gewinn. Sie setzen nicht nur auf ein Desinfektionsmittel, das mikrobiologisch zuverlässig arbeitet, sondern auch auf eine Lösung, die regulatorisch untermauert ist und weltweit Akzeptanz genießt. Das erleichtert den Marktzugang, reduziert den Aufwand bei Audits und minimiert das Risiko von Beanstandungen.
Die Jürgen Löhrke GmbH ist ein unabhängig agierendes Technologieunternehmen und bietet Lösungen für die Prozesstechnologie und Prozesshygiene an. Das mittelständische Familienunternehmen hat seinen Sitz in Lübeck und ist seit der Gründung im Jahre 1984 Partner der internationalen Lebensmittel- und Getränkeindustrie …
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Mit Begeisterung und Innovation: Neben der Produktion und Lieferung einer Anlage übernimmt LOEHRKE auch die komplette Projektierung bis zur Inbetriebnahme und bietet darüber hinaus noch umfangreiche After-Sales-Serviceleistungen an. Die LOEHRKE Projektteams sind so zusammengestellt, dass das langjährige Know-how …