Welche Chemikalien dürfen nicht zusammen gelagert werden?

Welche Chemikalien dürfen nicht zusammen gelagert werden?

Die sichere Lagerung von Chemikalien ist ein grundlegendes Thema in der Industrie, im Labor sowie in jedem Betrieb, der mit Gefahrstoffen arbeitet. Die unsachgemäße Zusammenlagerung von Chemikalien kann nicht nur zu kostspieligen Schäden, sondern auch zu ernsthaften Gefahren für Mensch und Umwelt führen: Explosionen, Brände und die Freisetzung toxischer Dämpfe sind nur einige der potenziellen Konsequenzen, wenn Chemikalien falsch aufbewahrt werden. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die entsprechenden Vorschriften und Sicherheitsrichtlinien zu befolgen.

Eine wichtige Anmerkung vorab: Der Begriff Zusammenlagerung bedeutet in diesem Artikel nicht, dass die genannten Stoffe unbedingt in verschiedenen Räumen aufbewahrt werden müssen, sondern räumlich voneinander getrennt, sie also nicht miteinander in Berührung kommen dürfen.

Chemikalienlagerung
Chemikalienlagerung

Die wichtigsten Grundlagen der Chemikalienlagerung

Die rechtlichen Grundlagen der Chemikalienlagerung in Deutschland sind in verschiedenen Regelwerken festgelegt, wie beispielsweise den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese Vorschriften geben an, welche Stoffe miteinander gelagert werden dürfen und welche nicht. Ziel ist es, die Sicherheit im Umgang mit Gefahrstoffen zu gewährleisten und die Risiken für Störungen im Betriebsablauf und die Gesundheit der Mitarbeiter zu minimieren.

Was sind Gefahrstoffe?

Gefahrstoffe sind chemische Substanzen, die aufgrund ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften ein Risiko für die Gesundheit oder die Umwelt darstellen. Sie können giftig, ätzend, entzündlich, explosiv oder umweltgefährdend sein. Gefahrstoffe werden in verschiedene Lagerklassen (LGK) eingeteilt, die auf den spezifischen Gefahren basieren, die von den Substanzen ausgehen.

Die Lagerklassen nach TRGS 510

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510) geben eine detaillierte Übersicht der Lagerklassen, die die Grundlage für die sichere Lagerung von Chemikalien darstellen. Die Lagerklassen ordnen Chemikalien aufgrund ihrer Gefährlichkeit bestimmten Gruppen zu. Diese Gruppen sind nicht nur nach Gefährdungspotential, sondern auch nach den physikalischen Eigenschaften der Chemikalien unterteilt, wie zum Beispiel:

  • LGK 1: Explosivstoffe
  • LGK 2: Gase
  • LGK 3: Flüssige brennbare Stoffe
  • LGK 4: Feste brennbare Stoffe
  • LGK 5: Oxidierende Stoffe
  • LGK 6: Giftige und gesundheitsschädliche Stoffe
  • LGK 8: Ätzende Stoffe
  • LGK 9: Umweltgefährdende Stoffe

Wichtige Sicherheitsprinzipien der Zusammenlagerung

Das Prinzip der sicheren Zusammenlagerung basiert darauf, dass bestimmte Chemikalien aufgrund ihrer chemischen Reaktionen nicht nebeneinander aufbewahrt werden dürfen. Eine fehlerhafte Zusammenlagerung kann zu gefährlichen Reaktionen führen. Das Ziel ist es daher, die Gefährdung durch geeignete Trennmaßnahmen oder besondere Aufbewahrungseinrichtungen zu minimieren.

Beispiele für Chemikalien, die nicht zusammen gelagert werden dürfen

Säuren und Basen

Ein klassisches Beispiel für Stoffe, die nicht zusammen gelagert werden dürfen, sind Säuren und Basen. Diese beiden Substanzen bilden bei Kontakt oft stark exotherme Reaktionen, die zu Verbrennungen und gefährlichen Dämpfen führen können. Eine unachtsame Lagerung kann die chemische Reaktion beschleunigen, was zu einer Gefahr für die Gesundheit der Mitarbeiter werden sowie zu erheblichen Sachschäden führen kann.

Beispiel: Schwefelsäure (LGK 8A) und Natronlauge (LGK 8B). Bei einer Mischung dieser beiden Stoffe kann es zu einer extremen Wärmeentwicklung kommen, die eine Gefahr darstellt.

Brennbare Stoffe
Brennbare Stoffe

Oxidationsmittel und brennbare Stoffe

Oxidationsmittel sind Chemikalien, die den Prozess der Oxidation fördern und dadurch andere Substanzen entzünden oder sogar explosionsartig reagieren lassen können. In Kombination mit brennbaren Stoffen kann dies zu Bränden oder Explosionen führen.

Beispiel: Wasserstoffperoxid (LGK 5.1) und Ethanol (LGK 3). Während Wasserstoffperoxid ein starkes Oxidationsmittel ist, ist Ethanol leicht entzündlich. Diese Kombination kann zu einer unkontrollierten Brandentwicklung führen.

Reduktionsmittel und Oxidationsmittel

Reduktionsmittel und Oxidationsmittel sind zwei Chemikalien, die in einer Reaktion Elektronen austauschen und dabei eine erhebliche Menge Energie freisetzen können. Diese Reaktionen können unkontrolliert ablaufen, wenn die Chemikalien falsch gelagert werden.

Beispiel: Zinkstaub und Kaliumpermanganat. Diese Kombination kann eine explosive Reaktion hervorrufen, wenn die beiden Stoffe miteinander in Kontakt kommen.

Säuren und Metalle

Säuren und Metalle reagieren häufig miteinander und bilden dabei Wasserstoffgas, das unter bestimmten Bedingungen entzündlich oder explosiv sein kann. Eine unzureichende Lagerung dieser Chemikalien kann daher zu erheblichen Sicherheitsrisiken führen.

Beispiel: Salzsäure und Zink oder Aluminium. Bei dieser Reaktion entsteht Wasserstoffgas, das sich entzünden und eine Explosion verursachen kann, wenn es mit Luft in Kontakt kommt.

Ammoniumnitrat und brennbare Stoffe

Ammoniumnitrat ist ein stark oxidierendes Material, das in Verbindung mit brennbaren Stoffen eine extrem hohe Explosionsgefahr darstellt. Diese Substanzen sind besonders kritisch, da sie bei falscher Lagerung oder ungewolltem Kontakt sofort gefährliche Reaktionen hervorrufen können.

Beispiel: Ammoniumnitrat (LGK 5.1) und Diesel. Diese Kombination kann unter ungünstigen Umständen zu einer starken Explosion führen.

Organische Peroxide und andere Chemikalien

Organische Peroxide sind instabile Verbindungen, die sich leicht zersetzen und dabei Energie freisetzen. Sie reagieren häufig explosiv mit anderen Chemikalien, insbesondere mit Säuren oder Metallen.

Beispiel: Acetonperoxid (LGK 5.2) und Säuren oder Metalle. Diese Mischung führt leicht zu einer Selbstzersetzung des Peroxids, die eine Explosion verursachen kann.

Explosive Stoffe und entzündbare Materialien

Explosivstoffe und brennbare Chemikalien sind eine besonders kritische Kombination. Explosive Stoffe (z. B. Nitroglycerin) sollten grundsätzlich isoliert aufbewahrt werden, da sie durch mechanische Einwirkung oder Hitze zur Detonation gebracht werden können.

Eine Lagerung in unmittelbarer Nähe zu entzündbaren Stoffen (wie Benzin, Alkohol oder Lösungsmitteln) erhöht das Risiko, dass ein kleines Feuer eine große Explosion auslöst.

Giftige und nicht-giftige Stoffe

Ein weiteres wichtiges Lagerungsverbot betrifft giftige Chemikalien, die nicht mit ungefährlichen Stoffen zusammen aufbewahrt werden dürfen. Beispielsweise könnten Lebensmittel oder Trinkwasser durch die Dämpfe giftiger Chemikalien kontaminiert werden. In Laboren und Produktionsbetrieben ist daher eine räumliche Trennung essenziell.

Druckgase und entzündbare Stoffe

Druckgase wie Propan oder Acetylen müssen fern von entzündlichen Stoffen gelagert werden. Ein Leck oder eine ungewollte Freisetzung kann zu einer explosionsartigen Verbrennung führen. Sicherheitsventile und geeignete Lagerbedingungen sind hier entscheidend.

Metallpulver und Wasser

Bestimmte Metallpulver, wie Magnesium oder Aluminium, reagieren mit Wasser unter Bildung von Wasserstoffgas. Dieses Gas ist extrem entzündlich und kann explosive Gemische mit Luft bilden. Daher müssen solche Metalle trocken und unter Ausschluss von Feuchtigkeit aufbewahrt werden.

Vorschriften zur Chemikalienlagerung
Vorschriften zur Chemikalienlagerung

Was sind die wichtigsten Gesetze und Vorschriften zur Chemikalienlagerung?

In Deutschland unterliegt die sichere Lagerung von Chemikalien strengen gesetzlichen Vorgaben, die vor allem durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt werden.

TRGS 510: Diese technischen Regeln geben detaillierte Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen vor und legen fest, unter welchen Bedingungen bestimmte chemische Substanzen gelagert werden dürfen. Dabei wird insbesondere geregelt, welche Stoffe miteinander kompatibel sind und gemeinsam aufbewahrt werden können und welche strikt voneinander getrennt gelagert werden müssen. Dies dient nicht nur der Vermeidung gefährlicher Reaktionen, sondern auch der Reduzierung von Brand- und Explosionsrisiken. Darüber hinaus enthalten die TRGS 510 Vorgaben zu Lagerbehältern, Lüftungssystemen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Falle eines Austritts von Chemikalien.

GefStoffV: Die Gefahrstoffverordnung bildet die gesetzliche Grundlage für den Umgang mit Gefahrstoffen in Deutschland. Sie definiert, welche Stoffe als Gefahrstoffe eingestuft werden, und enthält detaillierte Vorschriften zur Kennzeichnung, Verpackung und Lagerung dieser Substanzen. Unternehmen sind verpflichtet, die in der GefStoffV festgelegten Schutzmaßnahmen umzusetzen, um sowohl Mitarbeiter als auch die Umwelt vor den Gefahren dieser Stoffe zu schützen. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern, spezielle Schulungen für Beschäftigte sowie Anforderungen an die betriebliche Organisation und Notfallmaßnahmen.

REACH-Verordnung: Zusätzlich zu diesen nationalen Regelwerken müssen Unternehmen in Deutschland auch die europäische REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) beachten. REACH steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“ (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) und ist eine der umfassendsten Chemikalienverordnungen der EU. Sie verpflichtet Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender, detaillierte Informationen über die Eigenschaften, Gefahren und sichere Verwendung ihrer Chemikalien bereitzustellen. Besonders relevant für die Lagerung ist die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien gemäß REACH, da diese festlegt, welche Sicherheitsmaßnahmen für bestimmte Stoffe erforderlich sind. Darüber hinaus enthält REACH Regelungen zur Beschränkung oder Zulassung bestimmter besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC – Substances of Very High Concern), die strenge Auflagen für deren Lagerung und Verwendung vorsehen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Anforderungen der REACH-Verordnung erfüllen, um Rechtskonformität zu gewährleisten und potenzielle Gesundheits- und Umweltrisiken durch Chemikalien zu minimieren.

AwSV: Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) regelt in Deutschland den Schutz von Gewässern vor Verunreinigungen durch gefährliche Stoffe. Ziel der AwSV ist es, durch einheitliche Vorschriften sicherzustellen, dass Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe wie Chemikalien gelagert, abgefüllt oder verwendet werden, den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Die Verordnung legt unter anderem fest, welche technischen Anforderungen an solche Anlagen gestellt werden, wie deren Dichtheit überprüft werden muss und welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, um Leckagen zu verhindern. Besonders streng geregelt sind Anlagen in Wasserschutzgebieten, in denen zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen notwendig sind. Betreiber solcher Anlagen sind verpflichtet, regelmäßige Prüfungen durch Sachverständige durchführen zu lassen.

Tipps zur sicheren Lagerung
Tipps zur sicheren Lagerung

Wertvolle praktische Tipps zur sicheren Lagerung

Die Umsetzung der Sicherheitsvorschriften in der Praxis erfordert Aufmerksamkeit und sorgfältige Planung. Ein paar grundlegende Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen können, umfassen:

  • Kennzeichnung und Dokumentation: Eine ordnungsgemäße Kennzeichnung jeder Chemikalie ist entscheidend. Alle Gefahrstoffe sollten klar und deutlich mit den entsprechenden Symbolen und Gefahrenhinweisen versehen sein.
  • Nutzung von Gefahrstoffschränken: Gefahrstoffschränke sind speziell dafür konzipiert, gefährliche Substanzen sicher zu lagern. Sie bieten Schutz vor der Ausbreitung von Gefahrstoffen und verhindern, dass diese mit anderen Chemikalien in Kontakt kommen.
  • Temperatur- und Feuchtigkeitskontrolle: Die richtige Lagerungstemperatur und Luftfeuchtigkeit sind oft entscheidend, um unerwünschte Reaktionen der Stoffe miteinander zu vermeiden. Eine regelmäßige Überwachung ist hier erforderlich.
  • Notfallmaßnahmen: Es ist wichtig, dass im Fall einer fehlerhaften Lagerung sofortige Notfallmaßnahmen getroffen werden. Dazu gehört die Ausstattung mit geeigneten Brandschutzmitteln und die Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrstoffen.

Fazit: Die sichere Lagerung von Chemikalien ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Frage der Verantwortung des Unternehmens für die Gesundheit seiner Mitarbeiter und die Sicherheit des Betriebs. Unsachgemäße Zusammenlagerungen können zu verheerenden Konsequenzen führen, die sowohl den Betrieb als auch die Mitarbeiter und die Umwelt gefährden können. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass sie sich an die entsprechenden Sicherheitsvorschriften halten und regelmäßig Schulungen zur richtigen Lagerung von Chemikalien durchführen.

Die Einhaltung der Vorschriften und die richtige Handhabung von Gefahrstoffen trägt entscheidend dazu bei, das Risiko für Unfälle zu minimieren und die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Sicherheitsbewusstsein ist unerlässlich, um die Gefahren der Chemikalienlagerung zu beherrschen und den Betrieb sicher zu gestalten.

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