HOME » Lösungen und Services » Chemie-Handling » Reinigungsmittellager (RML) – Sichere und effiziente Chemielagerung » Für wen gilt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)?
Gefahrstoffe begegnen uns in vielen Bereichen der Industrie und ihr Umgang erfordert Sorgfalt und klare Regeln. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) definiert solche Regeln. Sie stellt sicher, dass Arbeitnehmer, Verbraucher und die Umwelt vor möglichen Risiken geschützt werden.
Gerade in der Prozesstechnologie und Prozesshygiene ist die Einhaltung dieser Verordnung entscheidend. Hier kommen neben Reinigungs- und Desinfektionsmitteln weitere Chemikalien regelmäßig zum Einsatz. Werden sie nicht ordnungsgemäß verwendet oder gelagert, können Schäden an Gesundheit und Umwelt oder betriebliche Störungen die Folge sein.
Dieser Artikel gibt einen Überblick darüber, wer von der GefStoffV betroffen ist, welche Verantwortlichkeiten Unternehmen haben und wie sich die Verordnung in bestehende gesetzliche Regelwerke einfügt.
Die Gefahrstoffverordnung ist in Deutschland das zentrale Regelwerk für den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Sie legt fest, wer Gefahrstoffe verwenden darf, welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen und wie Gefahrstoffe zu kennzeichnen sind.
Schutz von Mensch und Umwelt als oberstes Ziel der GefStoffV
Das Hauptziel der GefStoffV ist es, Beschäftigte am Arbeitsplatz vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Gefahrstoffe können ätzend, giftig oder leicht entzündlich sein. Sie können Risiken durch Hautkontakt, Einatmen oder unsachgemäße Lagerung darstellen. Um diese Gefahren zu minimieren, schreibt die Verordnung Regeln vor, die auf technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen basieren.
Auch der Umweltschutz spielt eine große Rolle. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Gefahrstoffe nicht ins Grundwasser gelangen, nicht unkontrolliert verdampfen oder durch unsachgemäße Entsorgung die Natur schädigen.
Ein Zusammenspiel mit anderen Gesetzen und Verordnungen
Die GefStoffV steht nicht für sich allein, sondern ergänzt und konkretisiert andere Vorschriften. Besonders eng ist die Verbindung zur CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging), die in der gesamten EU einheitliche Vorschriften zur Kennzeichnung von Chemikalien vorgibt. Das bedeutet, dass Unternehmen Gefahrstoffe nach festen Standards kennzeichnen und Sicherheitsdatenblätter bereitstellen müssen.
Auch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist eng mit der GefStoffV verknüpft. Während das Arbeitsschutzgesetz allgemeine Anforderungen an die Sicherheit von Arbeitsplätzen definiert, konkretisiert die GefStoffV diese Vorgaben für den speziellen Fall von Gefahrstoffen. Ergänzend dazu geben die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) weitere praxisnahe Anweisungen, die Unternehmen helfen, gesetzliche Vorgaben in die Praxis umzusetzen.
Unternehmen, die mit Gefahrstoffen arbeiten, müssen sich also nicht nur mit der GefStoffV, sondern auch mit diesen weiteren Regelwerken auseinandersetzen. Nur so lassen sich Sicherheit, Rechtskonformität und ein effizienter Betriebsablauf gewährleisten.
Unternehmen mit Gefahrstoffen – wer ist betroffen?
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gilt für alle Betriebe, die mit Gefahrstoffen arbeiten, diese herstellen, lagern oder entsorgen. Besonders relevant ist sie für Unternehmen in der Chemieindustrie, der Lebensmittelproduktion, dem Reinigungsgewerbe und der Pharmaindustrie.
Auch in der Prozesstechnologie und Prozesshygiene ist der sichere Umgang mit Gefahrstoffen essenziell. Desinfektionsmittel, Säuren oder spezielle Chemikalien zur Reinigung von Produktionsanlagen müssen sachgerecht eingesetzt werden, um Gesundheitsrisiken und Kontaminationen zu vermeiden. Unternehmen dieser Branche tragen daher eine besondere Verantwortung, sowohl für den Schutz ihrer Mitarbeiter als auch für die Einhaltung strenger Hygiene- und Sicherheitsvorschriften.
Wer als Arbeitnehmer von der Verordnung betroffen ist
Die GefStoffV schützt auch alle Arbeitnehmer in Betrieben, die mit Gefahrstoffen in Kontakt kommen können. Dazu zählen nicht nur Chemielaboranten oder Reinigungskräfte, sondern auch Produktionsmitarbeiter, Techniker und Fachkräfte in der Lebensmittelverarbeitung.
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig über Risiken und Schutzmaßnahmen zu informieren und sie entsprechend zu unterweisen. Dazu gehört der richtige Umgang mit Chemikalien, die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung und das Verhalten im Notfall. Die Unterweisung muss dokumentiert und regelmäßig wiederholt werden, damit alle Beschäftigten die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen kennen.
Die Verantwortung für die Einhaltung der GefStoffV liegt in erster Linie bei der Geschäftsführung. Sie muss dafür sorgen, dass Gefahrstoffe ordnungsgemäß gelagert, gekennzeichnet und verwendet werden. Verstöße können hohe Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Zusätzlich spielen Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit eine zentrale Rolle. Sie überwachen die Einhaltung der Vorschriften, erstellen Gefährdungsbeurteilungen und entwickeln Schutzmaßnahmen für den Betrieb. Falls ein Unternehmen diese Pflichten vernachlässigt, können nicht nur finanzielle Schäden entstehen, sondern auch ernste Gesundheitsrisiken für die Mitarbeiter.
Gilt die Gefahrstoffverordnung auch für Selbstständige und kleine Betriebe?
Die GefStoffV betrifft auch Einzelunternehmer und Kleinbetriebe, wenn diese mit gefährlichen Stoffen arbeiten. Ein selbstständiger Gebäudereiniger, der Desinfektionsmittel verwendet, oder ein Handwerker, der mit Lacken und Lösungsmitteln arbeitet, muss sich also ebenfalls an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Gerade kleine Unternehmen stehen oft vor besonderen Herausforderungen, da sie über keine eigenen Sicherheitsbeauftragten verfügen. Hier ist es wichtig, sich über die geltenden Vorschriften zu informieren und ggf. externe Beratung in Anspruch zu nehmen, um gesetzeskonform zu arbeiten.
Gefahrstoffe in der Lebensmittel- und Pharmaindustrie
In der Lebensmittel- und Pharmaindustrie sind Gefahrstoffe in Form von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln weit verbreitet. Hier gelten besonders strenge Vorschriften, da selbst kleinste Rückstände die Produktqualität oder die Gesundheit der Verbraucher gefährden können.
Deshalb müssen Unternehmen in diesen Branchen exakte Dosierungen einhalten, gründliche Reinigungsprotokolle führen und darauf achten, dass keine Verunreinigungen entstehen. Mitarbeiter müssen speziell geschult werden, damit sie verstehen, welche Chemikalien sie eigentlich verwenden und wie sie sich vor möglichen Gefahren schützen können.
Herausforderungen im Reinigungsgewerbe
Das Reinigungsgewerbe ist einer der Bereiche, in denen Beschäftigte täglich mit Gefahrstoffen in Kontakt kommen. Viele Reinigungsmittel enthalten ätzende oder reizende Substanzen, die Haut, Atemwege oder Augen schädigen können.
Ein besonderes Problem besteht darin, dass Reinigungskräfte oft an wechselnden Einsatzorten arbeiten. Arbeitgeber müssen also darauf achten, dass ihre Mitarbeiter jederzeit die notwendigen Schutzmaßnahmen einhalten – unabhängig davon, ob sie in einem Bürogebäude, einem Krankenhaus oder einer Produktionshalle tätig sind.
Gefahrstoffe in Produktionsbetrieben
In Produktionsbetrieben spielen Gefahrstoffe nicht nur in der Reinigung, sondern auch im täglichen Produktionsprozess eine Rolle. Schmierstoffe, Klebstoffe, Gase oder Dämpfe können gesundheitliche Risiken darstellen, wenn sie nicht korrekt gelagert oder eingesetzt werden.
Zusätzlich besteht die Gefahr von Bränden oder Explosionen, wenn leicht entzündliche Stoffe in der Nähe von Hitzequellen gelagert werden. Daher müssen Produktionsbetriebe klare Sicherheitskonzepte entwickeln und dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter genau wissen, wie sie mit den verwendeten Chemikalien umgehen müssen.
Dokumentation: Das Gefahrstoffverzeichnis als Basis für Sicherheit
Jedes Unternehmen, das mit Gefahrstoffen arbeitet, muss genau wissen, welche Stoffe im Betrieb eingesetzt werden. Dafür ist ein Gefahrstoffverzeichnis erforderlich. Es listet alle verwendeten Gefahrstoffe auf, beschreibt deren Eigenschaften und informiert über die notwendigen Schutzmaßnahmen. Ergänzt wird das Verzeichnis durch Sicherheitsdatenblätter (SDB), die vom Hersteller bereitgestellt werden. Diese enthalten wichtige Angaben zur Lagerung, Handhabung und Entsorgung der Stoffe.
Gefährdungsbeurteilung: Risiken erkennen und minimieren
Nicht jeder Gefahrstoff stellt automatisch eine akute Bedrohung dar. Die tatsächlichen Risiken hängen davon ab, wie der Stoff eingesetzt wird. Unternehmen sind verpflichtet, für jeden Gefahrstoff eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Hierbei wird geprüft, ob gesundheitliche oder sicherheitstechnische Risiken bestehen und wie diese minimiert werden können. Je nach Ergebnis müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden – sei es durch technische Lösungen zur sicheren Lagerung und Verwendung oder organisatorische Maßnahmen wie klare Arbeitsanweisungen.
Kennzeichnung: Klare Warnhinweise für mehr Sicherheit
Damit Gefahrstoffe sofort erkennbar sind, müssen sie gemäß der CLP-Verordnung eindeutig gekennzeichnet werden. Die roten Gefahrstoffpiktogramme sind auf jeder Verpackung zu finden und geben eine erste Orientierung über die Risiken. Auch in Lagerräumen und an Arbeitsplätzen müssen Gefahrstoffe deutlich gekennzeichnet sein, um Verwechslungen und Unfälle zu vermeiden.
Mitarbeiterschulungen: Wissen schützt vor Gefahren
Ein Gefahrstoffverzeichnis und klare Kennzeichnungen nützen natürlich nur wenig, wenn die Beschäftigten nicht wissen, was sie bedeuten. Deshalb sind Schulungen und regelmäßige Unterweisungen das A und O. Mitarbeiter müssen lernen, wie sie Gefahrstoffe sicher handhaben, welche Schutzmaßnahmen sie ergreifen müssen und wie sie im Notfall reagieren. Diese Schulungen müssen regelmäßig wiederholt werden, um das Wissen aktuell zu halten.
Bußgelder und rechtliche Folgen
Wer die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung nicht einhält, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. In schweren Fällen kann es sogar zu einer Betriebsschließung oder strafrechtlichen Konsequenzen kommen.
Auswirkungen auf Betriebssicherheit und Versicherungsschutz
Ein unsachgemäßer Umgang mit Gefahrstoffen erhöht das Unfallrisiko erheblich. Wenn es zu einem Vorfall kommt und festgestellt wird, dass Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten wurden, kann dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.
Verantwortung gegenüber Mitarbeitern und Umwelt
Neben den finanziellen und rechtlichen Folgen gibt es für Unternehmen natürlich auch eine moralische Verantwortung gegenüber ihren Angestellten und der Umwelt. Ein fahrlässiger Umgang mit Gefahrstoffen kann die Gesundheit von Mitarbeitern gefährden und die Umwelt schädigen.
Fazit und Best Practices für Unternehmen
Die Gefahrstoffverordnung ist keine bürokratische Schikane, sondern eine wichtige Vorschrift für den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen. Sie schützt nicht nur die Beschäftigten, sondern auch den Betrieb vor rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken.
Unternehmen, die sich konsequent an die GefStoffV halten, profitieren langfristig: Sie sorgen für mehr Sicherheit, reduzieren Ausfallzeiten durch Unfälle und stärken das Vertrauen der Mitarbeiter.
Um Risiken zu minimieren, sollten Unternehmen ein strukturiertes Gefahrstoffmanagement betreiben, regelmäßige Schulungen durchführen und klare Arbeitsanweisungen festlegen. So gewährleisten sie, dass Gefahrstoffe sicher verwendet werden – im Sinne aller Beteiligten.
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